1.) Allgemein
Die mit unserer Firma vereinbarten Lieferungen und sonstige Geschäfte beziehen sich grundsätzlich alle, auf nachfolgende Vertragsbedingungen! Wir widersprechen hiermit anderen Vertragsbedingungen auch solchen aus Veröffentlichungen im Internet, insbesondere den spezifischen Einkaufbedingungen eines Bestellers. Dies gilt für alle Geschäfte, auch wenn Sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Verbindlich sind nur Mitteilungen des direkten Schriftverkehrs, und die daraus resultierenden Hinweise, und nicht Mitteilungen die allgemein im Internet zu erfahren sind.
2.) Angebot
Unsere Angebote sind in allen Punkten freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme.
3.) Auftragsannahme und Lieferverpflichtung
a) Die Auftragsannahme ist mit Übersendung der Auftragsbestätigung erfolgt, sofern dieser nicht innerhalb 8 Tagen schriftlich widersprochen wird, so ist der Auftrag in der bestätigten Form einschließlich dieser Bedingungen gültig.
b) Die auf der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen und Preise müssen nicht mit einem vorhergegangenen Angebot übereinstimmen, außer es wird ganz oder zum Teil darauf hingewiesen.
c) Die auf der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist aus diversen Gründen nicht bindend, insbesondere bei Sonderanfertigungen, es können auch aus einem Lieferverzug keine Regressansprüche abgeleitet werden. Die in Verzugsetzung einer offenen Lieferung muss vom Kunden per Einschreiben erfolgen, es ist dabei eine Angemessene Nachfrist im Verhältnis zur Auftragsgröße aber nicht unter 7 Arbeitstagen zu setzen.
d) Die Lieferverpflichtung beinhaltet 1 x kostenfrei die Dokumente, welche für die –CE-Erklärung erforderlich sind. Die Fertigstellung Dokumentation kann bei Sonderanfertigung bis 6 Wochen nach Lieferung erfolgen, und hat somit keinen Einfluss auf das Zahlungsziel.
e)Wenn und soweit an Teilen, die auf dem Liefergegenstand zu verarbeiten sind, gegenüber der Form und Beschaffenheit wie sie bei Erteilung des Auftrages durch Zeichnung oder Muster bestimmt wurden, Änderungen oder Abweichungen festzustellen sind, und dadurch der Liefergegenstand nicht zum Erfolg führt, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers. Nachfolgend sind wir von der angegebenen Lieferzeit entbunden. Es kann auch durch Einbindung unserer Gerätschaften, in vorhandene Gerätschaften, keine System-Verantwortung zu unseren Lasten abgeleitet werden.
f) Wird durch oben genannte Abweichung die Abnahme des Gerätes durch den Kunden unmöglich, so trägt der Auftraggeber (Kunde) die entstandenen Kosten.
g) Dies bezieht sich auch auf nachträglich bzw. während der Bauzeit in den Auftrag gebrachten Änderungen und Anforderungen, und entbindet uns von Preis und Vertragsrisiko.
4.) Versand und Transportschäden
a) Wir versenden, auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel, auf Gefahr des Bestellers. Wenn keine anderen Anweisungen vorliegen, wählen wir unter Beachtung handelsüblicher Sorgfalt Verpackung und Versandweg auf Kosten des Bestellers.
b) Es wird unsererseits keinerlei Transportversicherung abgeschlossen. Dies ist Sache des Bestellers.
c) Transportschäden hat der Besteller sofort nach Erhalt der Ware dem Überbringer (Spedition oder Bundesbahn) schriftlich mitzuteilen in Art und Umfang.
d) Rollbahnen werden, wenn nicht ausdrücklich gewünscht unverpackt Versand.
5.) Mängelrügen
a) Mängelrügen hat der Besteller unverzüglich aber spätestens 5 Tage nach Empfang der Ware uns mitzuteilen, dies gilt insbesondere für offene Mängel, welche leicht erkennbar sind, sowie für Bearbeitungsfehler jeder Art, welche nach der Eignungskontrolle, zu der der Käufer sich verpflichtet, uns innerhalb oben genannter Frist schriftlich mitzuteilen hat möglichst mit Bild. Unterbleibt diese Mitteilung, so gelten unsere Lieferungen als einwandfrei.
b) Auf Material- und Fabrikationsfehler übernehmen wir die gesetzliche Gewährleistung, nach Ablieferung durch uns. Nach dieser Frist kann der Besteller Mängelrügen nicht mehr erheben. Verschleißteile unterliegen keiner Gewährleistung.
c) Vom Besteller rechtzeitig angezeigte Mängel an Gerät oder Teil, werden innerhalb der Gewährleistungspflicht nach unserer Wahl, instandgesetzt oder erneuert.
d) Bei allen von unserer Firma gelieferten Waren sind innerhalb der Gewährleistung für ein und dieselbe Schadstelle mehr als zwei Nachbesserungen zuzulassen. Reparatur oder Nacharbeiten, die aus Zeitgründen vom Besteller oder Dritten durchgeführt werden sind vor Beginn im Umfang und Kostenmäßig uns anzuzeigen, ohne unser Einverständnis werden sie von uns nicht anerkannt. Sie gehen dann in jedem Falle auf Gefahr und Kosten des Bestellers, unbeschadet weiterer Schadensansprüche, und verwirken die Gewährleistung.
e) Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
f) Falls der Besteller einen Mangel behauptet und wir diesen Mangel zurückweisen, muss der Besteller bei Verwirkung seiner Rechte innerhalb eines Monates nach Empfang unserer Zurückweisung des Mangels Klage erheben.
g) Wird ein angeliefertes Werkstück oder ein Teil desselben durch unser Verschulden unbrauchbar, so beschränkt sich unsere Haftung auf die kostenfreie Durchführung derselben Bearbeitung an einem von Besteller einzusendenden neuen Werkstück oder auf die Gutschrift der Vergütung, die auf die Bearbeitung des unbrauchbar gewordenen Werkstückes ent- fällt. Weitergehende Ansprüche sind auch hier ausgeschlossen.
h) Wir haften jedoch grundsätzlich nicht für solche Mängel, die auf mangelhafte Unterlagen (z.B. Zeichnungen) des Auftraggebers oder mündlichen Angaben beruhen.
i) Die von unserer Firma gefertigten diversen Rollbahnen unterliegen entsprechend des jeweiligen Einsatzbereiches nachfolgend aufgeführten Toleranzen bei Standardrollbahnen mit nicht bearbeiteter Oberfläche auf den Freimaßbereich nach DIN 7168 Teil 2-U für Geradheit; Genauigkeit gemessen über 3 Rollen 2 mm. ~ Bei bearbeiteten Bahnen nach DIN 7168 Teil 2-T für Geradheit; Genauigkeit bei geschliffenen Rollen gemessen über 3 Rollen 0,15 mm
6.) Preis und Zahlung
Jede Teilzahlung gilt als selbstständiges Geschäft. Der durch die Rechnung bekannt gegebene Preis ist maßgebend, zuzüglich Mehrwertsteuer und versteht sich ab Werk Aalen- Wasseralfingen ohne Verpackung. Bei der Teilefertigung aus Metallen oder Edelstahl, können die jeweiligen derzeitigen Legierungszuschläge aufgerechnet werden. Bei Überschreitung des Kassenziels sind wir berechtigt ohne vorherige Benachrichtigung Verzugszinsen nach dem jeweiligen Bank-Satz zu berechnen, Schecks werden nur Zahlungshalber angenommen. Die Aufrechnungen mit nicht anerkannten und nicht berechtigten Forderungen sind ausgeschlossen.
7.) Eigentumsvorbehalt
Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises, behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist aber berechtigt, die Ware auch vor Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu verkaufen und zu übergeben sowie einzubauen, solange wir dies nicht ausdrücklich untersagt haben. Der Käufer ist verpflichtet, bei Veräußerung an Dritte die Eigentumsübertragung bis zur Bezahlung der Ware an uns vorzubehalten. Uns ist jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware zu Gunsten Dritten anzuzeigen. Wir sind nicht damit einverstanden, dass ohne unsere Genehmigung vor Bezahlung die Ware verpfändet oder zur Sicherung übereignet wird. Der Besteller ist hiermit zu Auskunft darüber verpflichtet, an wenn die von uns gelieferte Ware veräußert oder wem sie zur Weiterverarbeitung übergeben worden ist. Bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkurseröffnung dürfen die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte veräußert werden. Wenn wir von dem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen, so ermächtigt uns der Besteller oder der eingesetzte Verwalter, dass wir seine Räume betreten und unsere Waren entnehmen dürfen.
8.) CE-Hinweis
Bei den von unserer Firma gelieferten Maschinen & Gerätschaften, wird entsprechend den CE-Vorschriften eine Gerätesicherheitsprüfung in Eigenverantwortung durchgeführt und entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG dokumentiert entsprechend den Gestaltungsleitsätzen DIN EN ISO 12 100 Teil 1 & 2, wobei die Dokumentation und deren Hinweise die Grundlage der Haftung durch uns darstellt. Wird nun im Grenzfallbereich (bei Sondermaschinen oder bei Einzel- und Anbaugeräten) vor Ort, eine nachträgliche ganzheitliche Prüfung mit Dokumentation verlangt, so sind diese Kosten vom Betreiber und nicht vom Lieferer zu bezahlen. Die Dokumentation der Gefahrenanalyse bleibt in unserer Verwahrung, und wird auf Verlangen vorgelegt.
9.) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort – auch bei Wechselzahlungen – ist Aalen-Wasseralfingen, Gerichtsstand ist Aalen oder Ellwangen. Für Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens ist das Amtsgericht Aalen zuständig.
10.) Schlussbestimmung
Mündliche oder telefonische Absprachen, auch solche von unseren Vertretern, welche nicht schriftlich bestätigt sind, sind für uns nicht verbindlich.
Klaus Stegmaier GmbH, Geschwister-Schabel-Str. 11, D-73433 Aalen-Wasseralfingen
Aktualisiert am 12/2020